OpenAI fordert Abweisung von Apples Klage wegen Geschäftsgeheimnissen
Der Rechtsstreit zwischen Apple und OpenAI erreicht eine neue entscheidende Phase. OpenAI hat ein US-Bundesgericht offiziell aufgefordert, die von Apple eingereichte Klage abzuweisen. Apple wirft dem Unternehmen vor, Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Entwicklung zukünftiger KI-Hardware widerrechtlich genutzt zu haben.
- OpenAI fordert Abweisung von Apples Klage wegen Geschäftsgeheimnissen
- OpenAI hält Apples Klage für unzureichend begründet
- iMessage-Nachrichten des ehemaligen Apple-Ingenieurs Chang Liu
- Zugriff auf iCloud nach dem Ausscheiden
- Auch Tang Tan spielt eine zentrale Rolle
- OpenAI stellt Apples Ermittlungen infrage
- Apple muss eine tatsächliche Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nachweisen
- Einstweilige Verfügung könnte KI-Hardwareprojekte beeinträchtigen
- Ein langwieriger Rechtsstreit zeichnet sich ab
Nach Ansicht von OpenAI basiert Apples Klage auf unzureichenden Ermittlungen und interpretiert Vorgänge, die beim Ausscheiden von Mitarbeitern durchaus üblich sein können, fälschlicherweise als Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen. Das Unternehmen argumentiert, der Fall solle beendet werden, bevor jahrelange Beweisaufnahmen und kostspielige Gerichtsverfahren beginnen.
Apple behauptet, mehrere ehemalige Mitarbeiter – darunter hochrangige Führungskräfte, die später zu OpenAI wechselten – hätten nach ihrem Ausscheiden weiterhin Zugriff auf interne Unternehmensinformationen gehabt oder diese aufbewahrt und möglicherweise für OpenAIs KI-Hardwareprojekte genutzt. OpenAI weist diese Vorwürfe entschieden zurück und betont, weder vertrauliche Informationen von Apple angefordert noch verwendet zu haben.
OpenAI hält Apples Klage für unzureichend begründet
In seinem Antrag erklärt OpenAI, Apple habe nicht ausreichend konkret dargelegt, welche Informationen überhaupt als rechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse einzustufen seien. Zudem fehle jeder glaubwürdige Nachweis dafür, dass OpenAI oder ehemalige Apple-Mitarbeiter vertrauliche Informationen tatsächlich genutzt hätten.
Das Unternehmen unterscheidet außerdem klar zwischen dem bloßen Zugriff auf Dateien und deren tatsächlicher Übertragung oder Nutzung für einen neuen Arbeitgeber. Nach Ansicht von OpenAI reicht der Nachweis eines möglichen Zugriffs nicht aus, um einen Missbrauch vertraulicher Informationen zu belegen.
iMessage-Nachrichten des ehemaligen Apple-Ingenieurs Chang Liu
Zur Untermauerung seiner Position veröffentlichte OpenAI iMessage-Konversationen des ehemaligen Apple-Ingenieurs **Chang Liu**.
Nach Angaben von OpenAI zeigen diese Nachrichten, dass Apple-Mitarbeiter Liu auch nach seinem Ausscheiden kontaktierten und ihn baten, Dateien, technische Dokumente oder Informationen zu früheren Projekten zu finden.
In mehreren Unterhaltungen soll Liu seine ehemaligen Kollegen aufgefordert haben, sensible Themen intern weiterzubesprechen. Zudem bat er darum, aus Gruppenchats entfernt zu werden, sobald dort potenziell vertrauliche Unternehmensinformationen diskutiert wurden. OpenAI sieht darin einen Beleg dafür, dass Liu keinerlei Absicht hatte, vertrauliche Informationen zugunsten seines neuen Arbeitgebers weiterzugeben.
Apple dürfte hingegen argumentieren, dass bereits die Beantwortung interner Fragen nach dem Wechsel zu einem Wettbewerber gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen verstoßen könne. Letztlich wird das Gericht entscheiden müssen, ob es sich tatsächlich um geschützte Geschäftsgeheimnisse handelte und ob eine rechtswidrige Offenlegung stattgefunden hat.
Zugriff auf iCloud nach dem Ausscheiden
Ein weiterer Schwerpunkt von OpenAIs Verteidigung betrifft Apples Offboarding-Prozesse.
Nach Angaben von OpenAI behielten einige ehemalige Apple-Mitarbeiter Zugriff auf Dateien oder Cloud-Konten, weil Apple nicht sämtliche Berechtigungen unmittelbar nach dem Ausscheiden deaktiviert habe.
Demnach seien einige iCloud-Konten weiterhin mit Geräten in Apple-Büros verbunden gewesen. Gleichzeitig hätten Apple-Mitarbeiter selbst diese Konten genutzt, um Dateien für laufende Projekte abzurufen.
OpenAI argumentiert deshalb, dass allein das Vorhandensein von Apple-Dateien in einem ehemaligen Mitarbeiterkonto nicht automatisch auf die Absicht schließen lasse, Geschäftsgeheimnisse zu stehlen. Vielmehr könne dies auf unvollständige interne Offboarding-Prozesse zurückzuführen sein.
Auch Tang Tan spielt eine zentrale Rolle
In der Klage verweist Apple außerdem auf **Tang Tan**, einen langjährigen Apple-Manager, der mehr als zwanzig Jahre für das Unternehmen tätig war, bevor er zu OpenAI wechselte.
Apple behauptet, Tan habe Dokumente zu den internen Austrittsverfahren von Mitarbeitern aufbewahrt und diese könnten anderen Beschäftigten geholfen haben, Sicherheitskontrollen beim Wechsel zu OpenAI zu umgehen.
OpenAI weist diese Darstellung zurück. Die betreffenden Dokumente seien ausschließlich dazu verwendet worden, sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter die Austrittsrichtlinien von Apple einhalten und keine vertraulichen Unterlagen zu ihrem neuen Arbeitgeber mitbringen.
Wie das Gericht den Zweck dieser Dokumente bewertet, dürfte für den weiteren Verlauf des Verfahrens von großer Bedeutung sein.
OpenAI stellt Apples Ermittlungen infrage
Darüber hinaus veröffentlichte OpenAI E-Mail-Korrespondenzen zwischen Apples externen Anwälten und dem eigenen Rechtsteam. Demnach hätten Apples Anwälte versehentlich die falsche Person kontaktiert, nachdem zwei Personen mit ähnlichen asiatischen Nachnamen verwechselt worden seien.
OpenAI sieht darin Hinweise darauf, dass Apples Vorermittlungen möglicherweise nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt wurden. Gleichzeitig räumt das Unternehmen ein, dass dieser Fehler allein noch nichts über die rechtliche Stichhaltigkeit der Klage aussagt. Entscheidend seien letztlich die Beweise zu den behaupteten Geschäftsgeheimnissen sowie deren möglicher Offenlegung oder Nutzung.
Apple muss eine tatsächliche Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nachweisen
Nach dem US-amerikanischen Recht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen reicht die bloße Existenz vertraulicher Unternehmensunterlagen nicht aus.
Apple muss nachweisen, dass die betreffenden Informationen einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert besitzen, weil sie nicht öffentlich bekannt sind, dass angemessene Schutzmaßnahmen getroffen wurden und dass die Informationen rechtswidrig erlangt, offengelegt oder genutzt wurden.
Der bloße Besitz von Unternehmensdateien durch ehemalige Mitarbeiter dürfte daher nicht genügen, solange Apple keinen direkten Zusammenhang zwischen diesen Dokumenten und der Entwicklung von OpenAIs KI-Hardware herstellen kann. Umgekehrt könnte ein solcher Nachweis Apples Position erheblich stärken.
Einstweilige Verfügung könnte KI-Hardwareprojekte beeinträchtigen
Neben Schadensersatz fordert Apple auch eine einstweilige Verfügung, die den Einsatz der umstrittenen Informationen während des laufenden Verfahrens einschränken soll.
Laut 9to5Mac soll das Gericht über diesen Antrag am **1. Oktober 2026** entscheiden.
Sollte die Verfügung erlassen werden, könnten Beschränkungen für Mitarbeiter, Dokumente oder Projekte gelten, die mit den angeblich vertraulichen Informationen von Apple in Verbindung stehen. Dies könnte Teile der KI-Hardwareentwicklung von OpenAI verzögern. Wird der Antrag hingegen abgelehnt, kann Apple das Hauptverfahren dennoch fortsetzen.
Ein langwieriger Rechtsstreit zeichnet sich ab
Verfahren wegen Geschäftsgeheimnissen dauern häufig mehrere Jahre.
Sie umfassen umfangreiche Beweisaufnahmen mit E-Mails, Nachrichten, Systemzugriffsprotokollen, technischen Unterlagen sowie Zeugenaussagen zahlreicher Mitarbeiter. Besonders komplex werden solche Verfahren, wenn unveröffentlichte Produkte betroffen sind, da Gerichte sensible Beweismittel häufig unter Verschluss halten.
Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte zudem weitreichende Folgen für die gesamte Technologiebranche haben. Er dürfte beeinflussen, wie Unternehmen künftig Mitarbeiterwechsel, Cloud-Zugriffe nach dem Ausscheiden sowie die Einstellung von Fachkräften konkurrierender Unternehmen im intensiven Wettbewerb um KI-Technologien handhaben.
Bislang gibt es keinerlei Anzeichen für eine außergerichtliche Einigung. OpenAI fordert weiterhin die vollständige Abweisung der Klage, während Apple an seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung festhält. Zunächst muss das Gericht entscheiden, ob Apples Klage überhaupt eine ausreichende rechtliche Grundlage besitzt. Diese Entscheidung könnte sowohl für Apple und OpenAI als auch für die gesamte KI-Hardwarebranche von erheblicher Bedeutung sein.







